Sie sind hier: AGB s

1. Vertragsabschluß
Nur schriftlich erteilte bzw. von uns schriftlich bestätigte Aufträge sind rechtsverbindlich. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
Der Käufer bestätigt seine Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit. Ergeben sich hiergegen begründete Bedenken, so kann die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

2. Preise
Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.
Irrtümer bei der Preisnotierung bzw. bei der Addition bleiben vorbehalten. Preise sind - wenn nicht anders vereinbart - Barpreise ohne Abzug. Die Preise gelten 4 Monate ab Zustandekommen des Auftrags.

3. Änderungsvorbehalt
Eine vom Käufer gewünschte Umbestellung des Auftrags ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sie bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung.
Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und technische Änderungen sowie technische, farbliche und maßliche Abweichungen zu früher gelieferten Waren bleiben vorbehalten.

4. Abnahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert, Mitwirkungspflichten nicht erbringt bzw. nicht erbringen will oder vorher ausdrücklich erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5. Rücktrittsrecht
Sollte im Ausnahmefall ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer aus unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Gründen gewünscht werden, so ist das schriftliche Einverständnis der Geschäftsleitung erforderlich. Es wird dann Schadenersatzanspruch vom Verkäufer geltend gemacht.
Dem Verkäufer wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, wenn der Käufer über seine Person oder über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist ausgeschlossen.

6. Lieferungen
Die Lieferung erfolgt im allgemeinen bis zu 10 km Anfahrtsweg frei Haus. Als Frei-Haus-Lieferung gilt ein Transport bis einschließlich zum zweiten Stockwerk.
Bei Lieferung in höhere Stockwerke gilt ein angemessener Zuschlag als vereinbart, wenn keine Aufzugsbenutzung möglich ist.
Im Falle einer vereinbarten Frei-Haus-Lieferung haftet der Käufer dafür, daß der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransports möglich ist; gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeiten durch Eingänge und Treppenhäuser.

7. Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt ab geregelter Auftragserteilung.
Werden die Waren später als schriftlich vereinbart abgenommen, so ist entgegen den schriftlich ausgemachten Zahlungsbedingungen 2/3 des Kaufpreises fällig. Sollte die Ware bei uns länger als 4 Wochen nach der vereinbarten Lieferzeit und nach erfolgter Mahnung noch auf Lager verbleiben müssen, so ist der volle Rechnungsbetrag fällig und es werden Lagergebühren in Rechnung gestellt.
Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten kann, bestimmen sich die Rechte des Käufers, insbesondere bezüglich der Nach-Fristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Käufer kann Schadenersatz wegen Verzug nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen.
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie andere Fälle von höherer Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten, verlängern die Lieferfrist entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich abmahnt und diese dann innerhalb von 8 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt.
Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

8. Montagen
Elektro-, Gas-Geräte sowie Spülen, Wasch- und Geschirrspülmaschinen werden von unseren Monteuren in die Küchenmöbel eingebaut. Das Installieren bzw. Anschließen der Geräte, auch Mauerkästen und Anschluss an Abzugsschacht erfolgt auf Wunsch des Käufers und gegen gesonderte Berechnung durch unsere Vertragshandwerker.
Haben der Verkäufer oder das Montagepersonal hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so ist dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer und dessen Montagepersonal auf etwaige in den Wänden verlaufende Versorgungsleitungen (Wasser-, Gas- und Elektroinstallationen) hinzuweisen. Er hat sich hierzu ggf. beim Hauswirt oder anderen geeigneten Stellen zu informieren.
Der Verkäufer haftet hinsichtlich der Montage nur für unmittelbare und Folgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals.
Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Insbesondere sind Umzugsarbeiten durch uns nicht statthaft.

9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Verkäufer kann anstelle einer Nachbesserung eine Ersatzsache gleicher Art und Güte liefern. Der Käufer kann Ersatzlieferungen verlangen, wenn der Verkäufer die Nachbesserung verweigert oder binnen 6 Wochen nach der Mängelrüge nicht erfolgreich ausführt.
Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit in Angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Verkäufer von der Mängelbeseitigung befreit.

10. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

11. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware sofort ohne Abzug zu zahlen, falls nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. In Zahlung genommene Schecks oder Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Ist die Bezahlung der Ware schriftlich mit Gewährung eines Skontos vereinbart, so kann Skonto nur bei vollständigem Rechnungsausgleich bei Lieferung in Anspruch genommen werden.
Auf den Kaufpreis ist, wenn nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, eine Anzahlung von mindestens 30% der Kaufsumme anzuzahlen. Sie kann auch nach dem Kauf innerhalb von 8 Tagen überwiesen werden. Als Zahlungseingang gilt die Gutschrift auf unser Konto.
Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen LZB-Diskontsatz sowie handelsübliche Mahngebühren berechnet.

12. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis und allen weiteren Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner sich ergebenden Rechnungsbeträgen einschließlich der Zinsen und Kosten (bei Schecks und Wechseln bis zur Einlösung) Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Warenempfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden waren pfleglich zu behandeln bzw. auf eine pflegliche Behandlung hinzuwirken. Für Schäden an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist er schadenersatzpflichtig.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter in das vorbehaltene Eigentum, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

13. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, in diesem Fall Bottrop, auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln, wenn die Vertragsparteien Kaufleute (mit Ausnahme der Minder-Kaufleute im Sinne des §4 HGB) sind oder die Vertragspartei nach Vertragsabschluß ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivil-Prozess-Ordnung verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

14. Wirksamkeitsklausel
Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt.